VERMITTLUNGSVERTRAG

§§

 

§1 Gewährleistung

Der Empfänger übernimmt das Tier bzw. die Tiere wie besichtigt. Der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. (TSV) versichert, dass ihm, außer den ausdrücklich benannten, keine nachteiligen Eigenschaften oder Krankheiten des Tieres bekannt sind. Wegen der oft ungewissen Herkunft und Vergangenheit der Tierheimtiere ist das Alter der Tiere eventuell nur geschätzt. Der Gesundheitszustand wird so bekannt gegeben, wie er bei sorgfältiger tierärztlicher Untersuchung festgestellt wurde. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass ohne konkreten Anlass in der Regel keine speziellen oder aufwändigen Untersuchungen veranlasst werden. Der TSV kann deshalb nicht garantieren, dass Alter oder Gesundheitszustand tatsächlich den Angaben des Tierheimpersonals entsprechen. Sollten sich später andere Fakten ergeben, schließt der TSV jede Haftung und sämtliche Schadensersatzansprüche ausdrücklich aus.

§2 Übereignung

Das Tier/ die Tiere werden dem Empfänger zum Eigentum abgetreten; der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. überträgt dem Empfänger das Eigentum an dem Tier/den Tieren erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist (§ 973 BGB). Wird das Tier bereits früher übergeben, gilt insofern der Eigentumsvorbehalt.

§3 Rücktrittsvorbehalt

In diesem Fall hat der Empfänger das Tier/die Tiere innerhalb einer Woche zurückzugeben. Im Gegenzug können notwendige Aufwendungen, die nicht aus der üblichen Versorgung des Tieres/der Tiere (z.B. Futter- oder Tierarztkosten für Routinebehandlungen) entstanden sind, erstattet werden. Diese Kosten sind dem Verein im Detail nachzuweisen.

§4 Kontrollen, Weitergabe bzw. Rückgabe

Der Empfänger räumt dem Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. das Recht der Kontrolle über die Haltung des Tieres/ der Tiere ein und verpflichtet sich, das Tier/ die Tiere ohne schriftliche Genehmigung des Tierschutzvereins und Umgebung e. V. Nicht , auch nicht schenkungsweise, an andere weiterzugeben.

Die Genehmigung zur Weitergabe kann vom Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn der zukünftige Tierhalter bereit ist, einen entsprechenden Vertrag mit dem Verein abzuschließen.

Wenn der Empfänger das Tier/die Tiere nicht mehr halten kann, darf oder will und wenn zwischen dem Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. und einem neuen Tierhalter kein Vertrag zustande kommt, muss der Empfänger das Tier/die Tiere unverzüglich und unentgeltlich an den Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V.- nach Rücksprache mit der Tierheimleitung- zurück geben.

 

§5 Pflichten des Empfängers

Der Empfänger verpflichtet sich:

- Mit dem Tier/ den Tieren nicht zu züchten, auch einmaliges Decken/ Werfen ist

untersagt.

    • Das Tier
    • Zur regelmäßigen Wiederholungsimpfung bei einem Tierarzt vorzustellen
    • das Tier seiner/ die Tiere ihrer Art und Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren und zu pflegen, es/sie nicht zu quälen oder zu misshandeln. Quälereien und Misshandlungen auch durch andere nicht zu dulden.
    • Das Tier/die Tiere Artgerecht unterzubringen, insbesondere vor schlechter Witterung zu schützen. Das Tier/die Tiere nicht an der Kette zu halten und ihm/ihnen genügend Auslauf zu verschaffen.
    • Das Tier/die Tiere nicht zu vertrags- und gesetzwidrigen Zwecken, insbesondere nicht für Tierversuche zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich bei nicht kastrierten Katzen:

    • Das Tier/die Tiere bis zur Kastration ausschließlich in der Wohnung zu halten
    • Das Tier/die Tiere zu dem in diesem Vertrag genannten Datum kastrieren zu lassen und die Kastrationsbescheinigung des Tierarztes unverzüglich an den Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. zu schicken

Der Empfänger ist außerdem verpflichtet, dem Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. innerhalb der ersten zwei Jahre nach Übernahme des Tieres/der Tiere unverzüglich schriftlich (per Einschreiben!) zur Kenntnis zu geben,

    • wenn das Tier ihm abhanden kommt (unter Beschreibung der Umstände)
    • wenn das Tier verstirbt (unter Angabe der Todesursache)
    • falls das Tier getötet werden musste (unter Beifügung der tierärztlichen Bescheinigung)
    • wenn sich seine Adresse ändert.

 

§6 Kontrollen

Der Empfänger verpflichtet sich entsprechend §4 dieses Vertrages, den mit dieser Aufgabe Beauftragten des Tierschutzvereins Neuwied und Umgebung e.V. das Recht einzuräumen, seine Wohnung und sein Anwesen zu betreten, um Haltung und Zustand des Tieres/der Tiere zu überprüfen.

§ 7 Vertragsstrafe

Der Empfänger erkennt an, dass er bei schuldhaften Verstößen gegen die Verpflichtungen dieses Vertrages eine Strafe von bis zu 1000 Euro an den Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. zu zahlen hat. Die genaue Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und den besonderen Umständen des Einzelfalles. Sie wird vom Vorstand des Tierschutzvereins Neuwied und Umgebung e.V. festgelegt.

§8 Nebenabreden

Zusätzliche Vereinbarungen und besondere Abreden müssen schriftlich festgelegt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

§9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Neuwied.