§1 Gewährleistung
Der Empfänger übernimmt das Tier bzw. die Tiere wie
besichtigt. Der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung
e.V. (TSV) versichert, dass ihm, außer den
ausdrücklich benannten, keine nachteiligen
Eigenschaften oder Krankheiten des Tieres bekannt sind.
Wegen der oft ungewissen Herkunft und Vergangenheit der
Tierheimtiere ist das Alter der Tiere eventuell nur
geschätzt. Der Gesundheitszustand wird so bekannt
gegeben, wie er bei sorgfältiger tierärztlicher
Untersuchung festgestellt wurde. Wir weisen aber
ausdrücklich darauf hin, dass ohne konkreten Anlass in
der Regel keine speziellen oder aufwändigen
Untersuchungen veranlasst werden. Der TSV kann deshalb
nicht garantieren, dass Alter oder Gesundheitszustand
tatsächlich den Angaben des Tierheimpersonals
entsprechen. Sollten sich später andere Fakten ergeben,
schließt der TSV jede Haftung und sämtliche
Schadensersatzansprüche ausdrücklich aus.
§2 Übereignung
Das Tier/ die Tiere werden dem Empfänger zum
Eigentum abgetreten; der Tierschutzverein Neuwied und
Umgebung e.V. überträgt dem Empfänger das Eigentum an
dem Tier/den Tieren erst nach Ablauf der gesetzlichen
Frist (§ 973 BGB). Wird das Tier bereits früher
übergeben, gilt insofern der Eigentumsvorbehalt.
§3 Rücktrittsvorbehalt
In diesem Fall hat der Empfänger das Tier/die Tiere
innerhalb einer Woche zurückzugeben. Im Gegenzug
können notwendige Aufwendungen, die nicht aus der
üblichen Versorgung des Tieres/der Tiere (z.B. Futter-
oder Tierarztkosten für Routinebehandlungen) entstanden
sind, erstattet werden. Diese Kosten sind dem Verein im
Detail nachzuweisen.
§4 Kontrollen, Weitergabe bzw. Rückgabe
Der Empfänger räumt dem Tierschutzverein Neuwied
und Umgebung e.V. das Recht der Kontrolle über die
Haltung des Tieres/ der Tiere ein und verpflichtet sich,
das Tier/ die Tiere ohne schriftliche Genehmigung des
Tierschutzvereins und Umgebung e. V. Nicht , auch nicht
schenkungsweise, an andere weiterzugeben.
Die Genehmigung zur Weitergabe kann vom
Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V.
grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn der
zukünftige Tierhalter bereit ist, einen entsprechenden
Vertrag mit dem Verein abzuschließen.
Wenn der Empfänger das Tier/die Tiere nicht mehr
halten kann, darf oder will und wenn zwischen dem
Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. und einem
neuen Tierhalter kein Vertrag zustande kommt, muss der
Empfänger das Tier/die Tiere unverzüglich und
unentgeltlich an den Tierschutzverein Neuwied und
Umgebung e.V.- nach Rücksprache mit der
Tierheimleitung- zurück geben.
§5 Pflichten des Empfängers
Der Empfänger verpflichtet sich:
- Mit dem Tier/ den Tieren nicht zu züchten, auch
einmaliges Decken/ Werfen ist
untersagt.
§6 Kontrollen
Der Empfänger verpflichtet sich entsprechend §4
dieses Vertrages, den mit dieser Aufgabe Beauftragten
des Tierschutzvereins Neuwied und Umgebung e.V. das
Recht einzuräumen, seine Wohnung und sein Anwesen zu
betreten, um Haltung und Zustand des Tieres/der Tiere zu
überprüfen.
§ 7 Vertragsstrafe
Der Empfänger erkennt an, dass er bei schuldhaften
Verstößen gegen die Verpflichtungen dieses Vertrages
eine Strafe von bis zu 1000 Euro an den Tierschutzverein
Neuwied und Umgebung e.V. zu zahlen hat. Die genaue
Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des
Verstoßes und den besonderen Umständen des
Einzelfalles. Sie wird vom Vorstand des
Tierschutzvereins Neuwied und Umgebung e.V. festgelegt.
§8 Nebenabreden
Zusätzliche Vereinbarungen und besondere Abreden
müssen schriftlich festgelegt und von beiden
Vertragsparteien unterschrieben werden. Mündliche
Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
§9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Neuwied.