§ 1 Gewährleistung
Der Empfänger hat das Tier bzw. die Tiere besichtigt; es wird/sie werden wie besichtigt übergeben. Der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. versichert, dass ihm, außer den genannten, keine nachteiligen Eigenschaften oder Krankheiten bekannt sind.
§ 2 Übereignung
Das Tier/die Tiere werden dem Empfänger zum Eigentum übertragen.
Bei Fundtieren:
Der Finder des Tieres/der Tiere hat seine Fundrechte zugunsten des Tierschutzvereins Neuwied und Umgebung e.V. abgetreten; der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. überträgt dem Empfänger erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist (§ 973 BGB) das Eigentum an dem Tier/den Tieren.
§ 3 Rücktrittsvorbehalt
Der Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. behält sich das Recht vor, binnen 2 Jahren nach Vertragsunterzeichnung im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die §§ 4 und 5 dieses Vertrages von diesem zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Empfänger. In diesem Fall hat der Empfänger das Tier/die Tiere innerhalb einer Woche nach Zugang der Erklärung Zug um Zug gegen Rückzahlung entsprechender Kosten zurückzugeben.
§ 4 Kontrollen, Weitergabe bzw. Rückgabe
Der Empfänger räumt dem Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. das Recht der Kontrolle über die Haltung des Tieres/der Tiere ein und verpflichtet sich, das Tier/die Tiere ohne schriftliche Genehmigung des Tierschutzvereins Neuwied und Umgebung e.V. nicht, auch nicht schenkungsweise, an andere weiterzugeben.
Die Genehmigung zur Weitergabe wird im Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. erteilt, wenn der zukünftige Tierhalter mit dem Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. einen gleichen Vertrag abschließt.
Wenn der Empfänger das Tier/die Tiere nicht mehr halten kann, darf oder will und wenn zwischen dem Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. und einem neuen Tierhalter kein Vertrag zustande kommt, muss der Empfänger das Tier/die Tiere unverzüglich und unentgeltlich an den Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. - nach Rücksprache mit der Tierheimleitung - zurückgeben.
§ 5 Der Empfänger verpflichtet sich
Mit dem Tier/den Tieren nicht zu züchten, auch einmaliges Decken/Werfen ist untersagt.
- Zur regelmäßigen Wiederholungsimpfung.
- Das Tier seiner/die Tiere ihrer Art und Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren und zu pflegen, es/sie nicht zu quälen oder zu misshandeln, Quälereien und Misshandlungen auch durch andere nicht zu dulden.
- Das Tier/die Tiere verhaltensgerecht unterzubringen, insbesondere vor schlechter Witterung zu schützen, das Tier/die Tiere nicht an der Kette zu halten und ihm/ihnen genügend Auslauf zu verschaffen.
- Das Tier/die Tiere nicht zu vertrags- und gesetzwidrigen Zwecken, insbesondere nicht für Tierversuche zur Verfügung zu stellen.
- Dem Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. unverzüglich per Einschreiben Kenntnis zu geben, bis zum Ablauf von 2 Jahren nach Vertragsdatum,
- vom Abhandenkommen des Tieres/der Tiere,
- unter Angabe der Todesursache vom Ableben des Tieres/der Tiere,
- unter Beifügung einer tierärztlichen Bescheinigung von einer evtl. erforderlichen Tötung des Tieres/der Tiere
- von einer Adressenänderung
- Zusätzlich bei Katzen (sofern noch nicht kastriert):
Die Katze/n bzw. den Kater/die Kater bis zur Kastration ausschließlich in der Wohnung zu halten.
Kater und oder Katze entsprechend dem auf dem Vertrag genannten Termin kastrieren zu lassen und die Kastrationsbescheinigung des Tierarztes unverzüglich an den Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. zu senden.
§ 6 Kontrollen
Der Empfänger gestattet Beauftragten des Tierschutzvereins Neuwied und Umgebung e.V. oder eines anderen Tierschutzvereins, Wohnung und Anwesen zu betreten, um Haltung und Zustand des Tieres/der Tiere zu überprüfen.
§ 7 Vertragsstrafe
Der Empfänger erkennt an, dass er im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die §§ 4, 5 und § 6 eine Vertragsstrafe in Höhe von 511,-- an den Tierschutzverein Neuwied und Umgebung e.V. zu zahlen hat.