Exoten - Außergewöhnliche Haustiere

Laut Deutschem Tierschutzbund kommt es in den Tierheimen in ganz Deutschland immer öfter vor, dass auch solche Exoten, wie Vogelspinnen, Tigerpythons etc. abgegeben werden und weitervermittelt werden müssen. Leider reicht - wie bei den Papageien - auch hier das Tierschutzgesetz nicht aus, um die Haltung dieser Tiere einzuschränken. Zumindest ein Sachkundenachweis über die Haltung dieser Tiere sollte gesetzlich vorgeschrieben werden, um die Haltung von Exoten zu erschweren.

Sicherlich gibt es private Halter, die Exoten besser halten, wie das in manch einem Zoo oder Tierpark der Fall ist. Dies ist jedoch die Ausnahme. Da die natürlichen Lebensräume vieler Exoten zerstört sind bzw. vernichtet werden, besteht eine Überlebenschance dieser Arten nur in Gefangenschaft. Infolge dessen halte ich ein generelles Halteverbot für falsch. Jedoch sollten, und dies beziehe ich auch auf Papageien, die gesetzlichen Vorschriften stark verschärft werden, denn sehr viele Menschen kaufen sich solch ein Tier aus reiner Geltungssucht und ohne jeden Sachverstand.

Dies hat zur Folge, dass von den Tieren, die den Transport aus ihren Herkunftsländern überleben, weit über 50 % im ersten Jahr wegen falscher Haltung eingehen. Wie wir alle wissen, besteht bei den "normalen" Haustieren schon ein gesetzliches Manko. Um so wichtiger wäre es, wenigstens die Tiere unter stärkeren Schutz zu stellen, die, bedingt durch sehr komplizierte Haltungsanforderungen, nur in Ausnahmefällen in privater Hand gehalten werden sollten.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei Herrn Klein, Zoodirektor im Neuwieder Zoo, und seinen Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit und Hilfe bei der Unterbringung von Exoten, welche in unserem Tierheim abgegeben wurden.